Lastenteilungsverordnung

Verordnung über die Reduzierung der Treibhausgasemissionen. In der Verordnung werden für den Zeitraum 2021‑2030 verbindliche Zielvorgaben für die Reduzierung des Emissionsausstoßes der Mitgliedstaaten in Sektoren festgelegt, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen.

Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass das Ziel der EU, ihre Treibhausgasemissionen in den Lastenteilungssektoren bis 2030 um 30 % gegenüber dem Niveau von 2005 zu reduzieren, erreicht wird. Dazu gehören Gebäude, Landwirtschaft (Nicht-CO2-Emissionen), Abfallwirtschaft und Verkehr (mit Ausnahme des Luftverkehrs und des internationalen Seeverkehrs).

Quelle: Europäische Kommission