Das Potenzial abfallbasierter Kraftstoffe ausnutzen!
Warum die Europäische Kommission die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Rohstoffen des Anhangs IX Teil B überdenken muss
Die Europäische Union hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt – insbesondere im Verkehrssektor. Eine zentrale Rolle spielen dabei sogenannte fortschrittliche und abfallbasierte Biokraftstoffe. Doch ein aktuelles Positionspapier unseres europäischen Schwesterverbandes European Waste-based & Advanced Biofuels Association (EWABA) macht deutlich: Die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen bremsen das Potenzial dieser Biokraftstoffe aus.
Das Problem: Mehr Rohstoffe, aber gleiche Obergrenze
Im Fokus steht die 1,7%-Obergrenze (energetisch) für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Rohstoffen des Anhangs IX Teil B der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, sogenannte abfallbasierte Biokraftstoffe. Diese Vorgabe limitiert die Verwendung besonders nachhaltiger Biokraftstoffe – etwa aus gebrauchten Speiseölen oder tierischen Fetten – im Verkehrssektor.
Das Problem: Während die EU die Liste zulässiger Rohstoffe im Teil B deutlich erweitert hat, wurde die Obergrenze nicht angepasst. Die Rohstoffpalette ist also größer geworden, die Absatzmöglichkeiten wurden aber nicht dementsprechend noch oben korrigiert.
Neue Rohstoffe wie Zwischenfrüchte und Deckfrüchte wurden dem Anhang IX Teil B hinzugefügt. Ihr Potenzial ist enorm – Schätzungen gehen von mehreren zehn Millionen Tonnen jährlich aus. Trotzdem bleibt die erlaubte Menge anrechenbarer Biokraftstoffe aus Anhang IX Teil B-Rohstoffen auf 1,7 % begrenzt. Das sendet negative Signale an Investoren, hemmt den Ausbau nachhaltiger Produktionskapazitäten und demotiviert zusätzliche Sammelaktivitäten bei Altspeiseölen.

Schlüsselrolle für Versorgungssicherheit und Klimaschutz
Abfallbasierte Biokraftstoffe sind seit Jahren im europäischen Markt verfügbar und gehören zu den effektivsten Lösungen im Verkehr mit unverzichtbaren Eigenschaften:
- Sie reduzieren Importe von fossilem Diesel
- Sie tragen zur Energiesicherheit und Resilienz der EU bei
- Sie mindern Treibhausgasemissionen bis zu 90 % im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen
- Sie sind sofort einsetzbar in bestehenden Fahrzeugflotten, besonders relevant für Schwerlastverkehr und Schifffahrt
- Sie unterstützen die Ziele der EU-Kreislaufwirtschaft
- Sie schaffen lokale Arbeitsplätze in Sammlung und Verarbeitung
- Sie steigern den Wert von Abfallströmen, die sonst Umweltschäden verursachen würden
Höhere Beimischungen (B10, B15, B20, B100) werden bereits erfolgreich in mehreren EU-Mitgliedstaaten eingesetzt und ermöglichen dort dem Verkehrssektor höhere Treibhausgasminderungen, ohne dass neue Fahrzeugtechnologien erforderlich sind.
Die Analyse des EWABA kommt zu einem klaren Ergebnis:
Die bestehende 1,7%-Obergrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist überholt. Sie sollte entfallen, mindestens aber deutlich angehoben werden.
Eine deutliche Anhebung oder vollständige Abschaffung der Obergrenze würde:
- schnell und kosteneffizient zusätzliche Treibhausgasminderungen ermöglichen
- sowohl die Defossilisierung des Straßen- als auch des Seeverkehrs unterstützen
- für regulatorische Konsistenz sorgen
- die Energiesicherheit der EU stärken
- das Potenzial besonders nachhaltiger Rohstoffe vollständig heben
Der Wert von Biokraftstoffen wird gerade in Zeiten geopolitischer Spannungen deutlich: Sie stärken die Versorgungssicherheit, mindern die Importabhängigkeit, dienen dem Klimaschutz und schaffen regionale Wertschöpfung. Die Europäische Kommission sollte deshalb unverzüglich die bestehende Obergrenze korrigieren.
Bildquellen: Ivan – stock.adobe.com; snapshotfreddy – stock.adobe.com



