Das Potenzial abfallbasierter Kraftstoffe ausnutzen!

Warum die Europäische Kommission die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Rohstoffen des Anhangs IX Teil B überdenken muss

Die Europäische Union hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt – insbesondere im Verkehrssektor. Eine zentrale Rolle spielen dabei sogenannte fortschrittliche und abfallbasierte Biokraftstoffe. Doch ein aktuelles Positionspapier unseres europäischen Schwesterverbandes European Waste-based & Advanced Biofuels Association (EWABA) macht deutlich: Die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen bremsen das Potenzial dieser Biokraftstoffe aus.


Das Problem: Mehr Rohstoffe, aber gleiche Obergrenze

Im Fokus steht die 1,7%-Obergrenze (energetisch) für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Rohstoffen des Anhangs IX Teil B der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, sogenannte abfallbasierte Biokraftstoffe. Diese Vorgabe limitiert die Verwendung besonders nachhaltiger Biokraftstoffe – etwa aus gebrauchten Speiseölen oder tierischen Fetten – im Verkehrssektor.

Das Problem: Während die EU die Liste zulässiger Rohstoffe im Teil B deutlich erweitert hat, wurde die Obergrenze nicht angepasst. Die Rohstoffpalette ist also größer geworden, die Absatzmöglichkeiten wurden aber nicht dementsprechend noch oben korrigiert.

Neue Rohstoffe wie Zwischenfrüchte und Deckfrüchte wurden dem Anhang IX Teil B hinzugefügt. Ihr Potenzial ist enorm – Schätzungen gehen von mehreren zehn Millionen Tonnen jährlich aus. Trotzdem bleibt die erlaubte Menge anrechenbarer Biokraftstoffe aus Anhang IX Teil B-Rohstoffen auf 1,7 % begrenzt. Das sendet negative Signale an Investoren, hemmt den Ausbau nachhaltiger Produktionskapazitäten und demotiviert zusätzliche Sammelaktivitäten bei Altspeiseölen.


Schlüsselrolle für Versorgungssicherheit und Klimaschutz

Abfallbasierte Biokraftstoffe sind seit Jahren im europäischen Markt verfügbar und gehören zu den effektivsten Lösungen im Verkehr mit unverzichtbaren Eigenschaften:

  • Sie reduzieren Importe von fossilem Diesel
  • Sie tragen zur Energiesicherheit und Resilienz der EU bei
  • Sie mindern Treibhausgasemissionen bis zu 90 % im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen
  • Sie sind sofort einsetzbar in bestehenden Fahrzeugflotten, besonders relevant für Schwerlastverkehr und Schifffahrt
  • Sie unterstützen die Ziele der EU-Kreislaufwirtschaft
  • Sie schaffen lokale Arbeitsplätze in Sammlung und Verarbeitung
  • Sie steigern den Wert von Abfallströmen, die sonst Umweltschäden verursachen würden

Höhere Beimischungen (B10, B15, B20, B100) werden bereits erfolgreich in mehreren EU-Mitgliedstaaten eingesetzt und ermöglichen dort dem Verkehrssektor höhere Treibhausgasminderungen, ohne dass neue Fahrzeugtechnologien erforderlich sind.


Die Analyse des EWABA kommt zu einem klaren Ergebnis:
Die bestehende 1,7%-Obergrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist überholt. Sie sollte entfallen, mindestens aber deutlich angehoben werden.

Eine deutliche Anhebung oder vollständige Abschaffung der Obergrenze würde:

  • schnell und kosteneffizient zusätzliche Treibhausgasminderungen ermöglichen
  • sowohl die Defossilisierung des Straßen- als auch des Seeverkehrs unterstützen
  • für regulatorische Konsistenz sorgen
  • die Energiesicherheit der EU stärken
  • das Potenzial besonders nachhaltiger Rohstoffe vollständig heben

Der Wert von Biokraftstoffen wird gerade in Zeiten geopolitischer Spannungen deutlich: Sie stärken die Versorgungssicherheit, mindern die Importabhängigkeit, dienen dem Klimaschutz und schaffen regionale Wertschöpfung. Die Europäische Kommission sollte deshalb unverzüglich die bestehende Obergrenze korrigieren.

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Im Blindflug

Am 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission ihr Fit for 55-Paket vorgestellt. Teil des Paketes ist ein Verordnungsvorschlag der DG MOVE, der Generaldirektion für Mobilität und Verkehr. Ziel des Vorschlages ist es, die Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs nachhaltig zu mindern.

Ohne Zweifel, auch der Luftverkehr muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Viele Handlungsoptionen hat der Luftverkehr allerdings nicht. Zudem agiert die Branche in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Aber Bestrebungen, den Luftverkehr klimafreundlicher zu machen, dürfen nicht in blindem Aktionismus enden.

Bei dem Vorschlag der DG MOVE und dem zugehörigen Impact Assessment entsteht aber genau dieser Eindruck. Die Prämisse des Vorschlages lautet scheinbar: Lieber das Falsche tun als gar nichts.

Die DG MOVE setzt ab 2025 auf ein graduell ansteigendes Verwendungsmandat für erneuerbare Flugturbinenkraftstoffe. Das Problem ist, es gibt aktuell kaum Erfüllungsoptionen und nur eine in nennenswerten Mengen: Flugturbinenkraftstoff aus Abfallölen, meist aus gebrauchten Speiseölen, hergestellt nach dem „HEFA“-Verfahren (Hydroprocessed Esters and Fatty Acids). Eine Option, die vermutlich über viele Jahre die erste Wahl für Fluggesellschaften bleiben wird.

Auf den ersten Blick erscheint diese Option sinnvoll. Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen finden eine breite öffentliche Unterstützung. Aber Abfälle und Reststoffe sind nur begrenzt verfügbar. Und sie werden meist schon anderweitig genutzt, so auch gebrauchte Speiseöle. Diese werden heute zu abfallbasiertem Biodiesel verarbeitet. Einem Kraftstoff, der die Treibhausgasemissionen um über 90 % mindert. Fossilem Diesel beigemischt hilft abfallbasierter Biodiesel, einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz im Straßenverkehr zu leisten. Bereits im Jahr 2018 wurden 3,6 Mio. t CO2-eq durch den Einsatz von abfallbasiertem Biodiesel im deutschen Straßenverkehr eingespart. Für den Luftverkehr ist Biodiesel nicht geeignet. Seine Kaltfließeigenschaften reichen dort nicht aus.

Blindlings und ohne im Impact Assessment zu definieren, wie groß die in der EU verfügbare Menge an gebrauchten Speiseölen eingeschätzt wird, schafft die DG MOVE nun eine zusätzliche Nachfrage. Vielmehr noch, sie stellt die Weichen für eine Umleitung gebrauchter Speiseöle von der Biodiesel- in die Flugturbinenkraftstoff-Produktion. Mit fatalen Folgen für den Klimaschutz.

Deutlich energieintensiver ist es, aus gebrauchten Speiseölen Flugturbinenkraftstoff herzustellen als Biodiesel. Gleichzeitig ist die Kraftstoffausbeute geringer. In Summe mindert Flugturbinenkraftstoff aus gebrauchten Speiseölen die Treibhausgasemissionen lediglich um rund 75 %. Eine Umleitung gebrauchter Speiseöle aus der Biodieselproduktion in den Luftverkehr würde folglich die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors insgesamt steigern.

Genau das würde der DG MOVE-Vorschlag bewirken. Der Grund: Es gibt in der EU nicht ausreichend gebrauchte Speiseöle zur Aufrechterhaltung der heutigen Biodieselproduktion daraus und zusätzlich zur Produktion der Menge erneuerbarer Flugturbinenkraftstoffe, welche das geplante Mandat ziehen würde. „Rohstoffkannibalisierung“ par excellence wäre die Folge. Und es wäre ein Kampf mit ungleichen Waffen. Das von der DG MOVE vorgesehene Verwendungsmandat würde einer Handvoll Produzenten von HEFA-Flugturbinenkraftstoffen einen unfairen Wettbewerbsvorteil einräumen gegenüber den rund 50 mittelständischen EU-Produzenten von abfallbasiertem Biodiesel.

EU-Klimapolitik bedarf deshalb einer holistischen Betrachtung. Sie muss Innovationsmotor sein. Sie muss neue, fortschrittliche Erfüllungsoptionen fördern, wie E-Kerosin oder Alkohol-to-Jetfuels. Und sie muss neue, bisher ungenutzte Abfälle und Reststoffe deren Verwendung zuführen. Ziel muss es sein, nicht nur den Luftverkehr klimafreundlicher zu machen, sondern den Verkehrssektor insgesamt. Hier versagt der Vorschlag der DG MOVE.

Autor: Detlef Evers, Geschäftsführer des MVaK