REDIII-Start zum 01.01.2026 zwingend erforderlich!
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote will das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Vorgaben aus der RED III in nationales Recht umsetzen. Ursprünglich hatte das BMUKN vorgesehen, den Referentenentwurf des Gesetzes am 8. Oktober 2025 dem Bundeskabinett vorzulegen. Dieser Termin wurde nun mehrfach verschoben.
Aktuell will sich das Bundeskabinett erst am 12. November 2025 mit dem Gesetzentwurf befassen. Dies bedeutet eine Verzögerung von nunmehr vier Wochen. Nach dem Bundeskabinett muss sich dann noch der Bundesrat und der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.
Wir appellieren an alle Beteiligten dieses Gesetzgebungsverfahrens, ihren Beitrag zu leisten, damit das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Warum muss das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote zum 1. Januar 2026 in Kraft treten?
- Viele Unternehmen der deutschen Erneuerbaren-Branche werden ein weiteres Jahr unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen nicht überleben. D.h. Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und Steuereinnahmen drohen verloren zu gehen.
- Wichtige Maßnahmen zur Betrugsprävention mit Fokus auf den Import fortschrittlicher Biokraftstoffe müssen schnellstmöglich in Kraft treten.
- Die Option zur doppelten Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe muss schnellstmöglich entfallen.
- Marktbeteiligte müssen umgehend wissen, welche Verpflichtungen sie gemäß Treibhausgasminderungs-Quote in 2026 zu erfüllen haben und welche Optionen ihnen dafür zur Verfügung stehen.
- Investoren in neue grüne Technologien brauchen so früh wie möglich Kenntnis über die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen bis 2040.
- Die deutsche Erneuerbaren-Branche ist nunmehr seit mehr als zwei Jahren einem unfairen Wettbewerb mit Importen aus Drittstaaten ausgesetzt.
- Eigentlich hätte die Umsetzung der RED III in nationales Recht spätestens im Mai dieses Jahres erfolgen müssen.
